
Für die Einführung von Wertkonten hat sich in der Praxis ein Drei-Stufen-Modell bewährt.
Eigenvorsorge durch Entgeltumwandlung (1. Stufe)
Die Mitarbeiter können mittels einer Entgeltumwandlung bestimmte Anteile ihrer festen und flexiblen Vergütung (z. B. Sonderzahlungen) in das Wertguthaben einstellen. Diese erste Stufe ist für den Arbeitgeber liquiditätsneutral. Die umgewandelten Beträge hätte der Arbeitgeber ansonsten als Lohn ausbezahlen müssen.
Ampelsystem zur Steuerung weiterer Entgeltbestandteile (2. Stufe)
Durch die Einführung eines Ampelsystems für Kurz-/Gleitzeitkonten werden die Mitarbeiter über den Stand ihrer Überstunden informiert. Wird ein bestimmter Wert erreicht, muss der Mitarbeiter die Überstunden abbauen oder kann diese wahlweise in ein Wertkonto einstellen. Für den Arbeitgeber besteht durch die Festlegung dieser Verwendungsmöglichkeiten die Chance Überstundenzuschläge einzusparen.
Strategische Ergänzung durch Arbeitgeberzuschüsse (3. Stufe)
Durch strategische Arbeitgeberzuschüsse kann die allgemeine Bereitschaft zur Nutzung von Wertkonten durch Entgeltumwandlung nachweislich gesteigert werden. Durch diese Investition können in der Folge krankheitsbedingte Fehlzeiten bei älteren Mitarbeitern durch die gezielte Steuerung der innerbetrieblichen Altersstruktur vermindert werden.
Die Chemie-Industrie zeigt, dass ein solches Konzept durchaus Erfolg verspricht. Mit ihrem aktuellen Tarifvertrag verpflichten sich ihre Mitgliedsunternehmen zur Zahlung eines Demografiebeitrags in Höhe von 300 EUR pro Jahr und Mitarbeiter. Diese Mittel sollen vorrangig in Wertkonten eingezahlt werden, um einen attraktiven Ersatz zur Altersteilzeit zu schaffen.
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