Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Rechtsschutz ab 50
Trotz eines schriftlichen Pflegevertrags werden die Pflegedienstleistungen gegenüber Ihrem Angehörigen nur unzureichend erbracht; Sie klagen auf Vertragseinhaltung. Sie sehen Ihre Renteneinkünfte falsch besteuert und verlangen gerichtliche Klärung. Vermutlich aus erbrechtlichen Gründen planen Ihre Verwandten, Sie entmündigen zu lassen.
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Warum ist diese Versicherung wichtig?
Auch wenn es zutrifft, dass man im Alter gelassener und kulanter wird und gerne mal ein Auge zudrückt, so gibt es doch noch immer genug Meinungsverschiedenheiten, die nur gerichtlich zu klären sind. Ab 50 bieten wir Ihnen unseren RechtsSchutz mit ermäßigtem Beitrag, aber unbegrenzter Deckungssumme an. Weitere Extras: erweiterter Beratungs-RechtsSchutz im Erbrecht und RechtsSchutz für Betreuungsverfahren.
Wer/was ist versichert?
  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Ihre Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, sofern sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben
  • Und das Besondere: Ihre minderjährigen Enkelkinder, Nichten, Neffen und Patenkinder, wenn sie bei Ihnen oder Ihrem Lebenspartner in Obhut sind - sofern nicht die Rechtsschutzversicherung des Erziehungsberechtigten haftet
Was tun wir für Sie im Versicherungsfall?
Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei...
  • Ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben mit einer Patienten- oder Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht.
  • Ihren Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz nach medizinischen Behandlungsfehlern.
  • Streit vor einem deutschen Verwaltungsgericht wegen Entzug des Jagdscheins bei Hobbyjägern.
  • Streit wegen nicht erbrachter Leistungen aus einem privaten Pflegevertrag mit ambulanten Diensten, Betreibern von Betreutem Wohnen, Alters- und Pflegeheimen.
  • Streit vor einem Gericht wegen Anerkennen von Ersatz- und Ausfallzeiten in der Rentenversicherung.
Ihre Vorteile
  • Eintrittsalter ab 50 unbegrenzt
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • erstattet Anwalts-, Gerichts- und Zeugenkosten
  • übernimmt die Kosten der Gegenseite und für gerichtlich bestellte Gutachter
  • übernimmt Ihre Reisekosten, wenn Sie zu eigenen Auslandsprozessen vorgeladen werden
  • übernimmt Kosten der Zwangsvollstreckung
  • stellt Kaution bei Strafverfahren
ZusatzSchutz nach Ihren Wünschen
Ganz nach Bedarf können Sie 3 Zusatz-Bausteine abschließen:
  • Verkehrs-RechtsSchutz: für alle Fahrzeuge in Ihrer Familie
  • Berufs-RechtsSchutz: wenn Sie beruflich noch aktiv sind
  • Wohnungs- und Grundstücks-RechtsSchutz: wenn Sie Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind. Mitversichert sind auch selbstgenutzte Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung.
 
Deshalb NÜRNBERGER
Soforthilfe im Schadenfall: Unbürokratisch, schnell und zuverlässig.
 
Hinweis: Versicherer ist die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, ein Partnerunternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe.

Weiterführende Informationen

Ihr gutes Recht ab 50
(pdf, 110 KByte)
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