Kein Eigenaufwand, kein Versorgungsrisiko.
Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, daß er anstelle eines Teils des Barlohns aus dem laufendem Gehalt, aber z. B. auch aus Weihnachts- oder Urlaubssonderzahlungen, Versorgungszusagen von der Unterstützungskasse erhält. Der Arbeitnehmer kann an einem attraktiven Modell der betrieblichen Altersversorgung teilhaben, der Arbeitgeber hat keinen eigenen Aufwand. Leistungsverpflichtungen oder Versorgungsrisiken bestehen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht.
Kein Verwaltungsaufwand.
Versorgungsleistungen, die von der Unterstützungskasse erbracht werden sollen, sind in der Anlage zum Mitgliedsvertrag dokumentiert. Rückdeckungsversicherungen bei der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG sichern diese Leistungsverpflichtungen ab. Die Beiträge dafür werden von den Zuwendungen an die Unterstützungskasse gezahlt.
Mehr ist für den Arbeitgeber nicht zu tun. Den Betrieb der Versorgungseinrichtung übernimmt vollständig die Unterstützungskasse. Dies gilt auch für die Betreuung der ausgeschiedenen Mitarbeiter. Die auch auf Arbeitgeberseite eingesparten Sozialversicherungsbeiträge (bis Ende 2008) helfen, die Lohnnebenkosten zu senken.
Flexibel und preiswert.
Um die Leistungen der Unterstützungskasse an die Versorgungsempfänger sicherzustellen, steht den Trägerunternehmen für individuell abgestimmte Versorgungslösungen eine große Tarifauswahl der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG in Form von vorteilhaften Gruppentarifen (günstige Spezialtarife) zur Verfügung.
Bilanzneutral und voll abzugsfähig.
Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge der Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben innerhalb bestimmter Grenzen voll abzugsfähig. Der Wert der Rückdeckungsversicherungen gehört nicht zum Betriebsvermögen und wird deshalb nicht in der Bilanz erfaßt.
Für Mitarbeiter ein interessantes Modell.
Durch die Umwandlung von Barlohn in Versorgungslohn entstehen Vorteile bei der Steuerlast und bei den Sozialabgaben. Der Umwandlungsbetrag ist steuerfrei und bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (bis Ende 2008) auch sozialversicherungsfrei. Es wird auch keine pauschale Loh nsteuer fällig. Die Steuerpflicht wird von der aktiven Arbeitsphase in das Rentenalter verlagert, in der meist ein deutlich geringerer Steuersatz vorliegt und zusätzliche Freibeträge genutzt werden können.