Was ist ein Störfall?
§ 23b Abs. 2 SGB IV
angesammelte Wertguthaben werden nicht gemäß einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 1a SGB IV (vorzeitigen Ruhestand bzw. Sabbatical) verwendet
Wann liegt ein Störfall vor?
- Kündigung
- Insolvenz
- Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie
- Auszahlung des Wertguthabens nicht für die Freistellungsphase
- Übertragung auf andere Person
- Tod
Wann muss ein Wertguthaben vor Insolvenz geschützt werden?
- gemäß § 7e SGB IV
- Insolvenzschutz (2012) 2.625 EUR (West) und 2.240 EUR (Ost)
- Informationspflicht des Arbeitgebers über getroffenen Insolvenzschutz
gegenüber Arbeitnehmer
- Prüfung der Einhaltung durch Deutsche Rentenversicherung Bund
- Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel mit dem Wertguthaben?
- Möglichkeit der Portabilität gemäß § 7f SGB IV
- Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ohne Zustimmung des alten Arbeitgebers möglich
Was passiert wenn kein neuer Arbeitgeber vorhanden ist?
- Möglichkeit zur Übertragung auf Deutsche Rentenversicherung Bund (seit 1. Juli 2009)
- ab 15.330 EUR (West) oder 13.020 EUR (Ost) in 2012
- keine Rückübertragung
- teilweise oder vollständige Freistellung möglich
Kann das Wertguthaben auf die bAV übertragen werden?
- die Übertragung von Wertguthaben in eine bAV ist seit dem 1. Januar 2009 sozialversicherungsrechtlich nicht mehr flankiert
- eine steuerfreie Übertragung ist weiterhin möglich
Wo liegt der Unterschied zur bAV?
- unbegrenztes steuer- und sozialversicherungsrechtliches Ansparen möglich
- bei Tod kann Wertguthaben frei vererbt werden
- Inanspruchnahme des Wertguthabens bereits vor dem 60. Lebensjahr für die Freistellungsphase
- ABER: Wertkonten stellen keinen Ersatz sondern eine Ergänzung zur bAV dar
Kann ich jederzeit über mein Wertguthaben verfügen?
Eine Auszahlung ist neben den zugelassenen Verwendungsmöglichkeiten nur in schwerwiegenden Notfallsituationen, wie Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser), möglich.
Was passiert mit meinem Wertguthaben, wenn mein Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet?
Das Wertguthaben ist in Zeiten von Kurzarbeit grundsätzlich aufzulösen. Allerdings gelten Beschränkungen zum Schutz von langfristigen Anlagemodellen, d. h. es erfolgt keine Auflösung von:
- zweckgebundenen Guthaben,
- Guthaben, die 10 % der geschuldeten Jahresarbeitszeit übersteigen
- Guthaben, das mindestens ein Jahr alt ist
Welcher Verwaltungsaufwand entsteht bei der Einrichtung von Wertguthaben?
- vergleichbarer Verwaltungsaufwand mit dem in der bAV
- zusätzlich kommen bestimmte Aufzeichnungspflichten hinzu, welche die NÜRNBERGER für Sie übernimmt
- Übermittlung der Gehaltsdaten
Muss ich für die Wertguthaben meiner Arbeitnehmer eine Werterhaltungsgarantie abgeben?
- gemäß § 7d SGB IV muss im Zeitpunkt der geplanten Inanspruchnahme mindestens das einzahlte Kapital zur Verfügung stehen
- zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme garantieren die ausgewählten Produkte mindestens das eingezahlte Kapital