Der Hausarzttarif (Tarif HAT) bietet Ihnen folgende Leistungen:
Ambulante Leistungen
- 100 % Erstattung bei Erstbehandlung durch den Hausarzt
- Direkt zum Facharzt ohne Überweisung 75 %, mit Überweisung 100 %
- 75 % Kostenerstattung beim Heilpraktiker bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag p. a.
- 75 % Erstattung von Arznei- und Verbandmittel, erhöht sich auf 100 %, wenn es sich um Generika (Arzneimittel mit gleichen Wirkstoffen wie Originalmedikamente) handelt. Originalpräparate, für die es keine Generika gibt, werden ebenfalls zu 100 % erstattet
- 75 % Erstattung für Hilfsmittel, soweit diese im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind
- 75 % Erstattung für bestimmte alternativ medizinische Verfahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR
- 75 % Erstattung für ambulante Psychotherapie (bis zu 30 Behandlungen pro Kalenderjahr)
- 75 % Erstattung für Sehilfen bis zu 200 EUR (alle 24 Monate)
Stationäre Leistungen
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Krankentransporte
- Zusätzlicher Einschluss von Zusatzversicherungen möglich:
- Tarif SZ1: 1- oder 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ
- Tarif SZ2: 2- Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
- Bei Verzicht auf Wahlleistungen: Ersatz-Krankenhaustagegeld bis zu 51,13 EUR
Leistungen zur Zahnbehandlung, -ersatz, Inlays und Kieferorthopädie
- Zahnärztliche Behandlung: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen
- Zahnersatz: 60 %, erhöht sich auf bis zu 80 % bei regelmäßiger Vorsorge
- Inlays: 60 %, erhöht sich auf bis zu 80 % bei regelmäßiger Vorsorge
- Kieferorthopädie: 80 %
- Max. Erstattung in den ersten 5 Kalenderjahren*
- 1. Versicherungsjahr: 1.000 EUR
- 2. Versicherungsjahr: 2.000 EUR
- 3. Versicherungsjahr: 3.000 EUR
- 4. Versicherungsjahr: 4.000 EUR
- Ab dem 5. Versicherungsjahr: 5.000 EUR
Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der genannten Höchstgrenze mal dem entsprechenden Erstattungsprozentsatz.
* bei Unfall unbegrenzte Leistung
Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis
- Der Hausarzttarif leistet bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).
- Beim Heilpraktiker wird bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
Beitragsrückerstattung
- Bei Leistungsfreiheit gibt es eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu 3 Monatsbeiträgen