Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie je nach Zugehörigkeit von Ihrem Beihilfeträger eine Beihilfe zwischen 50 - 80 Prozent. Mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, einer sogenannten Restkostenversicherung, schließen Sie diese Lücke.
Details zu den Tarifen
Tarife AB/AA Ambulant
- Ärztliche Leistungen
- Freie Arztwahl unter approbierten, niedergelassenen Ärzten und Heilpraktikern
- Heilpraktikerbehandlung und verordnete Arzneien
- Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hör- oder Sprechgeräte
- Vorsorgeuntersuchungen
- Medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
- Medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland
- Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
- Ambulante Kuren bis zu vier Wochen alle drei Jahre
Tarife SB/SA
Stationär
- Freie Krankenhauswahl
- Allgemeine Leistungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer und Stationsarzt) sowie Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung und Unterbringung im 2-Bett-Zimmer)
- Wird auf die Wahlleistungen verzichtet, gibt es ein Krankenhaus-Tagegeld von 25,56 EUR bzw. 51,13 EUR
- Gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes
- Entbindungskosten
Tarife ZB/ZA
Zahnärztliche Behandlung
- Kostenerstattung von Zahnbehandlungen, -ersatz und Kieferorthopädie
- Keine Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren
Alle Leistungen werden zum vereinbarten Erstattungsprozentsatz gezahlt.