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Personen mit Anspruch auf Förderung

Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind im Wesentlichen:


Von der Förderung ausgenommene Personen
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte
  • Nicht-Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. Freiwillig GRV-Versicherte

Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
  • garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
  • die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)

 
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