Personen mit Anspruch auf Förderung
Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind im Wesentlichen:
Von der Förderung ausgenommene Personen
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte
- Nicht-Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. Freiwillig GRV-Versicherte
Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen:
- Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
- garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
- die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)