Ungeziefer im Hotel, Baulärm am Pool, unfreundliches Personal - ärgerlich, wenn die schönsten Tage des Jahres nicht ganz so paradiesisch verlaufen wie erhofft. Entschädigungsansprüche unzufriedener Kunden werden jedoch oft wegen Frist- oder Formfehlern vom Reiseveranstalter und später auch vom Gericht zurückgewiesen.
So reklamieren Sie richtig:
- Zeigen Sie Reisemängel unverzüglich beim Reiseleiter vor Ort an - der Veranstalter muss die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen. Setzen Sie dem Reiseleiter als Vertreter des Veranstalters dazu eine angemessene Frist.
- Im Streitfall müssen Sie die Reisemängel beweisen.
- Listen Sie die Missstände auf, machen Sie Fotos (wenn möglich mit Datumssignatur), und lassen Sie die Mängel vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Wenn der nicht greifbar ist, sollten Sie andere Urlauber als Zeugen heranziehen.
- Nach der Rückkehr müssen Sie die Ansprüche binnen eines Monats beim Reiseveranstalter geltend machen. Auch hier sollten Sie die Mängel detailliert beschreiben.
- Außerdem ist der Anspruch genau zu formulieren: Minderung des Reisepreises um einen bestimmten Betrag oder gar komplette Rückerstattung.
Kommt es zu keiner Einigung, dient Anwälten und Gerichten die sogenannte "Frankfurter Tabelle" als Orientierung für die Höhe des Schadenersatzes. Bei einem echten Reisemangel, den Sie korrekt reklamiert haben, müssen Sie einen vom
Veranstalter angebotenen Gutschein "aus Kulanz" nicht akzeptieren - als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Geld.