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Entsprechenserklärung der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der ab 2. Juli 2010 gültigen Fassung, veröffentlicht am 20. Dezember 2011

Vorstand und Aufsichtsrat haben die folgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG beschlossen:

Seit der Entsprechenserklärung vom Dezember 2010 entsprach und entspricht die NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der ab 2. Juli 2010 gültigen Fassung mit folgenden Abweichungen:

Nach Kodex Ziffer 5.1.2 soll eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Diese Empfehlung wurde und wird nicht umgesetzt.

Entscheidend für die Besetzung einer Vorstandsposition ist nicht das Alter, sondern die Erfahrung sowie die persönliche und fachliche Kompetenz. Für die Verlängerung eines Vorstandsvertrags ist der Erfolg des Unternehmens unter der Führung des Vorstandsmitglieds maßgebend. Wir erachten es daher für nicht sachgerecht, eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen.

Nach Kodex Ziffer 5.4.1 soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation unter anderem eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Diese Empfehlung wurde und wird nicht umgesetzt.

Entscheidend für die Besetzung einer Aufsichtsratsposition ist - wie auch bei der Besetzung einer Vorstandsposition - nicht das Alter, sondern die persönliche und fachliche Kompetenz sowie die Erfahrung. Wir sehen in der Festlegung einer Altersgrenze eine Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

Nach Kodex Ziffer 5.4.2 sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Von dieser Empfehlung wurde in einem Ausnahmefall abgewichen.

Bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist auch die Branchenkenntnis der Mitglieder ein wesentlicher und entscheidender Faktor für die verantwortungsvolle Ausübung des Aufsichtsratsmandats, sodass sich teilweise Überschneidungen mit der Tätigkeit für Wettbewerber der Gesellschaft ergeben können. Interessenkollisionen zum Nachteil der Gesellschaft sind hieraus jedoch nicht entstanden.

Nach Kodex Ziffer 5.4.3 sollen Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt werden. Diese Empfehlung wurde und wird nicht umgesetzt.

Wir beabsichtigen, Wahlen zum Aufsichtsrat als Listenwahl durchzuführen, wie bereits im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft am 25. April 2008. Grund hierfür ist die sorgfältige Auswahl der einzelnen Kandidaten in Bezug auf die Zusammensetzung des Vorschlags für das Aufsichtsratsgremium sowie das Interesse an einer zügigen Abwicklung der Hauptversammlung.

Nach Kodex Ziffer 5.4.6 soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Vorsitz in den Ausschüssen gesondert berücksichtigt werden. Diese Empfehlung wurde und wird nicht umgesetzt.

Aufgrund des vergleichbaren Arbeitsaufwands für alle Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse erachten wir eine Unterscheidung zwischen Vorsitz und Mitgliedschaft in den Ausschüssen als nicht notwendig.

Nach Kodex Ziffer 5.4.6 soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Diese Empfehlung wurde und wird nicht umgesetzt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats kann der Satzung der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft entnommen werden, sodass eine zusätzliche Offenlegung entbehrlich ist.

Nach Kodex Ziffer 7.1.2 sollen die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Diese Empfehlung wurde und wird für die Halbjahresfinanzberichte nicht umgesetzt, jedoch halten wir die gesetzliche Frist von zwei Monaten ein.

Der Qualität des Berichts räumen wir gegenüber der Termineinhaltung den Vorrang ein. Zudem erfüllen wir die Empfehlung in Kodex Ziffer 7.1.2 Satz 2, wonach der Bericht vor seiner Veröffentlichung von Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert werden soll.


Nürnberg, im Dezember 2011

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Hans-Peter Schmidt

Dr. Werner Rupp

Dr. Armin Zitzmann


Entsprechenserklärung Dezember 2011 (PDF)

 
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