Bürogebäude der Vienna Insurance Group

Erwerbsangebot der VIG.

Fotonachweis: © Robert Newald / VIG

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) haben nach erfolgreichem Abschluss ihrer Verhandlungen die Unterzeichnung einer Zusammenschlussvereinbarung bekannt gegeben. In dieser Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat sich die VIG verpflichtet, allen Aktionären der NÜRNBERGER ein hochattraktives freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu unterbreiten und beabsichtigt, eine kontrollierende Mehrheitsbeteiligung an der NÜRNBERGER zu erwerben.

Eckpunkte der strategischen Vereinbarung

Freiwilliges Erwerbsangebot

Die VIG unterbreitet ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an alle NÜRNBERGER-Aktionäre mit einem Angebotspreis von 120,00 Euro je Aktie. Es handelt sich hierbei um die höchste Prämie, die innerhalb der letzten 10 Jahre im Rahmen von Barangeboten in Deutschland mit einer impliziten Bewertung der Zielunternehmen von mindestens 1 Mrd. EUR gezahlt wurde. Nähere Informationen zu Angebot, Annahmefrist und -prozess finden Sie auf dieser Seite unter "Details zum Erwerbsangebot".

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Die strategische Partnerschaft soll die NÜRNBERGER bei der Transformation zu einem Präventionsversicherer unterstützen. Sie zielt darauf ab, Synergien zu nutzen, die Innovationskraft zu steigern und das Angebot an hochwertigen Versicherungs- und Finanzlösungen zu erweitern. Hierdurch sollen die Marktpositionen beider Unternehmen weiter ausgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit der NÜRNBERGER langfristig gesichert werden.

Sicherung von Eigenständigkeit und Standort

Die VIG verpflichtet sich im Rahmen der Vereinbarung dazu, die Eigenständigkeit der NÜRNBERGER zu gewährleisten. Die Marke, Identität, der Hauptsitz in Nürnberg und die zentralen Kernkompetenzen der NÜRNBERGER bleiben erhalten, das Unternehmen wird weiter als Einheit innerhalb der VIG-Gruppe agieren.

Details zum Erwerbsangebot

Die Vienna Insurance Group AG (VIG) hat am 24. Oktober 2025 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die NÜRNBERGER Aktionäre veröffentlicht. Die Unterlage enthält umfassende Informationen zum Erwerbsangebot und soll die Aktionäre in ihrer Entscheidung über die Annahme des Angebots unterstützen. Mit der Veröffentlichung beginnt die Annahmefrist für die Aktionäre der NÜRNBERGER, die voraussichtlich am 21. November 2025 enden wird.

Die VIG bietet den Aktionären 120 EUR je NÜRNBERGER Aktie in bar an, was einer Prämie von 173 % im Vergleich zum unverzerrten volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der NÜRNBERGER Aktie vom 13. Mai 2025 entspricht - dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Prüfung strategischer Optionen durch die NÜRNBERGER.

Die wichtigsten Schritte für die Annahme des Erwerbsangebots:

  • Beginn der Annahmefrist: 24.Oktober 2025
    In den Folgetagen erhalten alle Aktionäre der NÜRNBERGER ein Schreiben ihrer Depotbank mit Informationen zur Annahme des Angebots.
  • Dauer der Annahmefrist: 4 Wochen
    Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich rechtzeitig innerhalb der Frist an ihre Depotbank wenden und in Textform oder elektronisch die Annahme des Angebots erklären.
  • Ende der Annahmefrist: 21. November 2025, 24 Uhr
    Spezifische Fristen der Depotbanken können abweichen und ein Handeln vor Ende der offiziellen Frist erfordern. Aktionäre sollten das Angebot deshalb frühzeitig prüfen.

Bei Fragen: Bitte kontaktieren Sie Ihre Depotbank.

Weiterführende Links:

Häufig gestellte Fragen

  • Der Angebotspreis von 120 Euro je NÜRNBERGER-Aktie stellt die höchste Prämie dar, die innerhalb der letzten 20 Jahre im Rahmen von Barangeboten in Deutschland mit einer impliziten Bewertung der Zielunternehmen von mindestens 1 Mrd. Euro mit Notierung im regulierten Markt gezahlt wurde.
  • Das Angebot bietet Aktionären somit die Möglichkeit, zeitnah eine sehr signifikante Wertsteigerung zu realisieren.
  • Bezüglich der zukünftigen Handelbarkeit der NÜRNBERGER-Aktie siehe FAQ Nummer 3 unten.
  • Die Annahmefrist des Angebots endet am 21. November 2025 um 24.00 Uhr MEZ. Nach dem Ablauf der Annahmefrist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden. Eine Verlängerung der Annahmefrist durch die Bieterin ist möglich; dies steht allerdings gänzlich im Ermessen der Bieterin.
  • NÜRNBERGER-Aktionäre sollten sich bei ihrer Depotbank erkundigen, ob es noch eine für ihre Bank spezifische Frist gibt, die gegebenenfalls ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich macht. Das Verfahren zur Andienung der Aktien kann je nach Depotbank mehrere Tage in Anspruch nehmen.
  • Aktionäre, die sich entscheiden, ihre Aktien nicht anzudienen, bleiben Aktionär der NÜRNBERGER.
  • Es sollte jedoch beachtet werden, dass ein erfolgreicher Abschluss des Angebots zu einer Verringerung des Streubesitzes und der Liquidität der ausgegebenen NÜRNBERGER-Aktien führen kann, was die Handelbarkeit der Aktien einschränken und zu stärkeren Kursschwankungen führen kann.
  • Die NÜRNBERGER und die VIG beabsichtigen zudem, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands der NÜRNBERGER, zeitnah nach Vollzug der Transaktion ein Delisting der Gesellschaftsaktien von allen Handelsplätzen durchzuführen. Ein separates Delisting-Angebot ist im Einklang mit der geltenden Rechtslage aufgrund der Notierung der NÜRNBERGER-Aktien im unregulierten Markt nicht erforderlich.
  • Es ist davon auszugehen, dass die NÜRNBERGER-Aktie nach Beendigung der Börsennotierung entweder gar nicht mehr oder nur noch an wenigen illiquideren Handelsplätzen zu ggf. hohen Kosten gehandelt werden kann.
  • Nach erfolgreicher Abwicklung des Angebots nach Abschluss aller behördlichen Genehmigungsverfahren und Erfüllung der Angebotsbedingungen erhalten die NÜRNBERGER-Aktionäre im Gegenzug für die Einlieferung ihrer Aktien den Angebotspreis. Wie lange genau es dauert, bis dieser Prozess abgeschlossen ist, hängt insbesondere vom Genehmigungsverfahren ab.
  • Weitere Informationen können der Angebotsunterlage entnommen werden.
  • Die Annahme des Angebots ist für Aktionäre, die ihre NÜRNBERGER-Aktien in einem Wertpapierdepot in der Bundesrepublik Deutschland halten, grundsätzlich frei von Kosten und Aufwendungen der Depotführenden Banken (mit Ausnahme möglicher Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige Depotbank).
  • Etwaige zusätzliche Kosten und Aufwendungen, die von Depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Aufwendungen sind jedoch von den betreffenden NÜRNBERGER-Aktionären selbst zu tragen.
  • Alle etwaigen Devisen-, Umsatz- oder Stempelsteuern, die sich aus der Annahme des Angebots ergeben, sind ebenfalls von dem jeweiligen NÜRNBERGER-Aktionär selbst zu tragen.

Ad-hoc Meldungen

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG ("NÜRNBERGER") hat heute nach Abschluss einer umfassenden Prüfung strategischer Optionen und Verhandlungen mit mehreren Interessenten eine Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe ("VIG") unterzeichnet.

In der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat sich die VIG dazu verpflichtet, allen Aktionären der NÜRNBERGER ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot ("Angebot") zu unterbreiten. Der Angebotspreis wird 120 Euro pro NÜRNBERGER-Aktie betragen. Dies entspricht einer Prämie von 173% im Vergleich zum unverzerrten volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der NÜRNBERGER-Aktie sowie von 154% gegenüber dem unverzerrten XETRA-Schlusskurs der NÜRNBERGER-Aktie, jeweils vom 13.05.2025, dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Prüfung strategischer Optionen durch die NÜRNBERGER. Die VIG hat der NÜRNBERGER heute auch mitgeteilt, dass sie bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen unter anderem mit mehreren Großaktionären über die Einlieferung ihrer NÜRNBERGER-Aktien in das Angebot abgeschlossen hat, die zusammen rund 64,4% des Grundkapitals der NÜRNBERGER ausmachen.

Die Parteien beabsichtigen, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands der NÜRNBERGER, zeitnah nach Vollzug der Transaktion ein Delisting der Gesellschaftsaktien von allen Handelsplätzen durchzuführen. Ein separates Delisting-Angebot ist im Einklang mit der derzeit geltenden Rechtslage aufgrund der Notierung der NÜRNBERGER-Aktien im unregulierten Markt nicht erforderlich. Für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausgeschlossen. Die VIG hat zudem unter anderem den Erhalt des Standortes Nürnberg und der Marke zugesichert und erklärt, dass sie erhebliche zusätzliche Investitionen ermöglichen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER begrüßen die Ankündigung des Angebots und beabsichtigen eine begründete Stellungnahme zum Angebot abzugeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen sie den Aktionären im Rahmen der begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots zu empfehlen und die Vorstandsmitglieder beabsichtigen hiernach, die von ihnen gehaltenen Aktien an der NÜRNBERGER in das Angebot einzuliefern. Das Angebot wird üblichen Angebotsbedingungen einschließlich behördlicher Freigaben unterliegen.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Kursanstiegs informiert der Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG ("NÜRNBERGER") im Anschluss an die Adhoc-Mitteilung vom 08. August 2025 zum aktuellen Stand des Investorenprozesses. Die NÜRNBERGER befindet sich weiterhin in exklusiven Verhandlungen mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe ("VIG") bezüglich eines möglichen öffentlichen Übernahmeangebots durch VIG mit dem Ziel des Erwerbs einer kontrollierenden Mehrheitsbeteiligung an der NÜRNBERGER. Im Rahmen seiner Pflichten prüft der Vorstand der NÜRNBERGER unberührt der befristeten Exklusivitätsvereinbarung mit der VIG auch relevante Angebote anderer Interessenten. Sollte es zu einer Transaktion kommen, hat die VIG in Gesprächen über eine Zusammenschlussvereinbarung ("Business Combination Agreement") unverbindlich in Aussicht gestellt, den Aktionären der NÜRNBERGER im Rahmen eines freiwilligen, öffentlichen Angebots einen Angebotspreis in Höhe von 115,00 Euro je Aktie zu unterbreiten. Die NÜRNBERGER hat der VIG in diesem Zusammenhang gestattet, Gespräche mit Großaktionären zu führen.

Ob es zu einem öffentlichen Angebot und einer Beteiligung der VIG an der NÜRNBERGER kommen wird, ist derzeit offen. Insbesondere ist noch keine abschließende Entscheidung des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats über die Transaktion oder den Abschluss einer möglichen Zusammenschlussvereinbarung mit der VIG getroffen worden.

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG ("NÜRNBERGER") befindet sich im Rahmen der in der Adhoc-Meldung vom 14. Mai 2025 kommunizierten ergebnisoffenen Prüfung der Strategie in Gesprächen mit mehreren Versicherungsunternehmen, die ein Interesse am Erwerb eines Mehrheitsanteils an der NÜRNBERGER haben.

Die NÜRNBERGER und VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) haben heute vor dem Hintergrund eines möglichen Erwerbs einer kontrollierenden Mehrheitsbeteiligung die Durchführung einer Due Diligence Prüfung vereinbart und eine Absichtserklärung abgeschlossen. Der Vorstand der NÜRNBERGER hat entschieden, zunächst die Gespräche mit einem der Unternehmen, der VIG, zu vertiefen. Maßgeblich dafür waren insbesondere die strategischen Optionen, die finanziellen Investmentindikatoren und die Zusagen zur Standortsicherung sowie zum Erhalt der Marke und Identität der NÜRNBERGER.

Das Ergebnis der Prüfungen und der Verhandlungen über Einzelheiten einer Transaktion sind ebenso offen wie deren Zustandekommen. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere relevante Entwicklungen hierzu entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen informieren.